- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank Westküste und die Menschen darin.

Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR Bank Westküste besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes

Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Dem Aufsichtsrat der VR Bank Westküste gehören aktuell 15 Mitglieder an.
Aufsichtsratsvorsitzender

Henning Göttsch
angestellter Dipl. Kaufmann
bei der GP JOULE Connect GmbH
Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

Kayen Witthohn
selbst. Architektin
Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates
Carsten Peter Asmussen | Landwirtschaftsmeister |
Torsten Böwadt | Kaufmann |
Detert Bracht | selbst. Rechtsanwalt und Notar |
Thomas Dahmlos | Geschäftsführer der Dahmlos Gartengestaltung GmbH |
Dirk Hansen | Bauunternehmer |
Hans-Dieter Hansen | Geschäftsführer der H&P Steuerberatungsgesellschaft mbH |
Jens-Georg Jacobsen | selbst. Landwirtschaftsmeister |
Bernd Jautelat | Lehrkraft beim BBZ Rendsburg |
Henrik Karstens | selbst. Landwirt |
Thomas Kühl | selbst. Agraringenieur |
Monika Nahnsen-Peters | selbst. Hotelleiterin Lundenbergsand Hotel und SPA |
Andree Petersen | Dipl.-Agrar-Ingenieur (FH) |
Merle Schröder | angestellte Dipl. Kauffrau bei der Schröder Bauzentrum GmbH & Co.KG |
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Eine vollständige Liste der gewählten Vertreter und Ersatz-Vertreter erhalten Sie bei unserer Mitarbeiterin Patricia Jebe.