Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank Westküste und die Menschen darin.

Das Prinzip der Mitbestimmung in der Genossenschaftsbank

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR Bank Westküste besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Vorstand VR Bank Westküste
von links Udo Kempter, Bent Nicolaisen (Vorstandssprecher)

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Dem Aufsichtsrat der VR Bank Westküste gehören aktuell 12 Mitglieder an.

Aufsichtsratsvorsitzender

Henning Götsch

Henning Göttsch

Inhaber Autohaus Viöl

Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

Kayen Witthohn

Kayen Witthohn

selbst. Architektin

Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates

Detert Bracht selbst. Rechtsanwalt und Notar
Thomas Dahmlos Geschäftsführer der Dahmlos Gartengestaltung GmbH
Dirk Hansen Bauunternehmer
Jens-Georg Jacobsen selbst. Landwirtschaftsmeister
Bernd Jautelat Lehrkraft beim BBZ Rendsburg
Henrik Karstens selbst. Landwirt
Monika Nahnsen-Peters selbst. Hotelleiterin Lundenbergsand Hotel und SPA
Andree Petersen Dipl.-Agrar-Ingenieur (FH)
Merle Schröder angestellte Dipl. Kauffrau bei der Schröder Bauzentrum GmbH & Co.KG
Ulf Volquardsen Steuerberater bei H&P Steuerberatungsgesellschaft

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Eine vollständige Liste der gewählten Vertreter und Ersatz-Vertreter erhalten Sie bei unserer Mitarbeiterin Ina Koll.