Erhöhung des Sparerfreibetrags

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Sparerfreibeträge.

Sie wurden von 801 € (Alleinstehende) bzw. 1.602 € (Verheiratete) auf 1.000 € (Alleinstehende) bzw. 2.000 € (Verheiratete) erhöht.

Wenn Sie bei uns in der Vergangenheit Sparerfreibeträge eingerichtet haben, dann müssen Sie nicht tätig werden. In unseren Systemen wurden diese automatisch angepasst.

Sie können Ihren Sparerfreibetrag auch online einsehen und ändern. Dies gilt für unsere Bank, Union Investment und Bausparkasse Schwäbisch Hall.

zum OnlineBanking

Wir haben die vorliegenden Freistellungsaufträge mit individuellen Beträgen für Sie mit dem Faktor 24,844 % angepasst.

Beispiel:

Alter Freistellungsauftrag = 100 €

Neuer Freistellungsauftrag = 125 €