Geschenke vom Staat

Jetzt von staatlichen Förderungen profitieren

VL-Sparen und Arbeitnehmersparzulage


Vermögenswirksame Leistungen (VL) lohnen sich für Sie gleich doppelt: Sie sparen, Ihr Chef legt was drauf und der Staat belohnt Sie mit einer kräftigen Zulage.

Profitieren Sie als Arbeitnehmer von vermögenswirksamen Leistungen (VL), die Ihnen Ihr Arbeitgeber beim Sparen dazuzahlt. Zusätzlich belohnt der Staat VL-Sparer mit der Arbeitnehmersparzulage1. Grundsätzlich können Sie beim geförderten VL-Sparen wählen zwischen Anlagen in Investmentfonds und wohnwirtschaftlichen Anlagen, wie zum Beispiel einem Bausparvertrag. Sie können Ihre Sparleistungen auch auf beide Anlageformen aufteilen.

Investmentfonds

VL-Sparen mit unserem Partner Union Investment

Wenn Sie mithilfe Ihrer vermögenswirksamen Leistungen einen Grundstein für Ihren persönlichen Vermögensaufbau legen möchten, dann können sich Produkte unseres Partners Union Investment anbieten. Union Investment bietet Ihnen vier förderfähige Aktienfonds an.  

Bausparen

VL-Sparen mit unserem Partner Bausparkasse Schwäbisch Hall

Nutzen Sie beim VL-Sparen die zahlreichen Vorteile eines Bausparvertrags, wie zum Beispiel dauerhaft sichere und niedrige Darlehenszinsen oder die Chance auf Arbeitnehmer-Sparzulage2 vom Staat.

 

Wohnungsbauprämie

Der zusätzliche Baustein des Bausparens

Mit der Wohnungsbauprämie sparen Sie clever: Für jeden Euro, den Sie in einen Bausparvertrag oder andere förderfähige Sparprodukte einzahlen, erhalten Sie zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen die staatliche Wohnungsbauprämie. Das bedeutet, dass Sie beim Aufbau Ihres Eigenkapitals zusätzlich unterstützt werden – und das ohne aufwändige Antragsverfahren. Profitieren Sie von zusätzlichen Zuschüssen i.H.v. 10 % ihres Sparbetrags.

Sie haben bereits einen Bausparvertrag? Beantragen Sie die Prämie bis zu zwei Jahre rückwirkend und profitieren Sie von den letzten zwei Sparjahren.

Riesterzulage

Die Riesterzulage ist eine Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge zu stärken. Durch regelmäßige Beiträge in Ihren Riester-Vertrag sichern Sie sich nicht nur eine solide Rendite, sondern erhalten auch attraktive Zulagen direkt vom Staat. Diese Zulagen, einschließlich der Grundzulage und zusätzlicher Kinderzulagen, helfen Ihnen dabei, Ihre Sparziele schneller zu erreichen.

Wenn Sie mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens in einen Riestervertrag sparen, können Sie die volle Riester-Zulage beziehen.

Kindergeldbezieher aufgepasst: Wenn Sie mindestens ein Kind haben, für das Sie Kindergeld beziehen, erhalten Sie zusätzlich zur Grundzulage eine attraktive Kinderzulage. Für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, beträgt die staatliche Förderung 185 Euro pro Jahr. Für jüngere Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhalten Sie sogar 300 Euro jährlich.

Berufseinsteiger aufgepasst: Bis zum 25. Geburtstag zahlt der Staat einmalig einen Bonus von 200 Euro auf Ihr Riester-Konto ein.

Einkommensgrenzen und Förderhöhen

  Maximale jährliche Förderung Einkommensgrenzen Jährliche Fördergrenze
Arbeitnehmersparzulage für Investmentfonds   20 %
(80 EUR/
160 EUR)6
40.000 EUR/
80.000 EUR6
400 EUR pro
Arbeitnehmer
Arbeitnehmersparzulage für Bausparen 9 %
(43 EUR/
86 EUR)6
40.000 EUR/
80.000 EUR6
470 EUR pro
Arbeitnehmer

Wohnungsbauprämie

Bausparen

10 %
(70 EUR/
140 EUR)6
35.000 EUR/
70.000 EUR6
700 EUR/
1.400 EUR6
Riester-Zulage

Grundzulage: 175 EUR

Kinderzulage: 300 EUR

Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 EUR

Keine Einkommensgrenzen
 

Holen Sie sich Ihre Geschenke

Der Weg zu Ihren staatlichen Förderungen

  1. Vereinbaren Sie einen Termin.
  2. Machen Sie den Prämien-Check gemeinsam mit Ihrem persönlichen Kundenberater.
  3. Schließen Sie einen Fondssparplan oder Bausparvertrag ab.
  4. Beantragen Sie vermögenswirksame Leistungen bei Ihrem Arbeitgeber, sofern er diese anbietet.
    Bezahlt Ihr Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen? Erteilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Auftrag, die VL von Ihrem Gehalt zu überweisen. Auch so können Sie die volle Arbeitnehmersparzulage einstreichen.

            

Häufige Fragen

Wer bekommt VL

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen sparen. Details sind in dem für Sie gültigen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt.
Sobald Sie einen Vertrag fürs VL-Sparen bei Ihrer VR Bank Westküste abgeschlossen haben, geht eine Durchschrift an Ihren Arbeitgeber. Der überweist dann die monatliche Sparrate direkt auf das Konto des Sparvertrags.

Wie hoch sind meine VL?

Die Höhe der VL wird meist in dem für Sie gültigen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt. Erfragen können Sie das auch bei Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat.

Kann ich meine VL auch aufstocken?

Sie können von Ihrem Nettolohn zusätzlich in Ihre VL-Verträge einzahlen. Das lohnt sich vor allem, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen. Einen Überblick über Zulagen und Förderungen finden Sie oben auf dem Abschnitt "Förderung".

Muss ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?

Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.

Wann kann ich über mein Gespartes verfügen?

Wenn Sie sich für Fondssparen entscheiden, dann zahlen Sie sechs Jahre lang in Ihren Vertrag ein. Der Vertrag ruht danach bis zum Ende des Kalenderjahres. Dann können Sie über die gesamte Summe verfügen.

Wenn Sie Ihre VL in einem Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein. Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.

Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen?

Ja, Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre VL in die private Altersvorsorge einzuzahlen. Ihre VR Bank Westküste berät Sie gerne.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Westküste einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Westküste führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre VR Bank Westküste vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.

1. Sie müssen grundsätzlich zulagenberechtigt sein und dürfen die Einkommensgrenzen pro Jahr von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für gemeinsam veranlagte Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner nicht überschreiten.

2. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.

3. Weitere Voraussetzungen §3 ABB.

4. Betrag gerundet.

5. Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.

6.  Angaben für Alleinstehende / gemeinsam veranlagte Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner.