Förderung für energieeffizientes Sanieren von Gebäuden

Günstige Zinsen für Privat- und Firmenkunden

Der Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Ein wichtiger Baustein, um weniger Energie zu verbrauchen und damit den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu verringern, sind energetische Maßnahmen an Gebäuden. Um noch mehr Anreize für die Sanierung energieeffizienter Gebäude zu schaffen, stellt die Bundesregierung zinsgünstige Fördermittel bereit. Die VR Bank Westküste eG unterstützt Sie dabei, die Fördermöglichkeiten optimal auszunutzen.

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)

Die Bundesregierung belohnt die energetische Sanierung mit einer attraktiven Förderung. Marco Troczinski, Leitung Bauen und Wohnen der VR Bank Westküste eG, betont: „Jeder, der mit geeigneten Maßnahmen einen Beitrag zur CO2-Reduktion leistet, kann von der Förderung profitieren – vom privaten Eigenheimbesitzer bis zum großen Unternehmen. Die BEG bringt damit sowohl für unsere Privatkunden als auch für unsere Firmenkunden wichtige Anreize für die Finanzierung der jeweiligen individuellen Sanierungsvorhaben.“

Angeboten werden die Förderprogramme von der staatlichen Förderbank KfW sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auch bei der BEG-Förderung gilt: Beantragen Sie die zinsgünstigen Förderkredite wie gewohnt über Ihre VR Bank Westküste eG.

Unterscheidung zwischen Effizienzhaussanierung und energetischen Einzelmaßnahmen

In der Sanierungsförderung unterscheidet die BEG zwischen Effizienzhaussanierungen und energetischen Einzelmaßnahmen.

Bei einer Effizienzhaussanierung muss das gesamte Gebäude nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen Mindestanforderungen an den Gesamtenergiebedarf die Wärmedämmung einhalten. Wenn dies geplant wird, kann ein KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Der Tilgungszuschuss reduziert die Summe, die Sie an den Kreditgeber zurückzahlen müssen. Sie können also nicht nur von günstigen Zinssätzen, sondern auch von einer deutlich schnelleren Tilgung Ihres Kredits profitieren.

Einzelmaßnahmen bezeichnen in der Sprache der Förderinstitute die Sanierungsmaßnahmen, die für eine Verbesserung der Energieeffizienz sorgen, Ihre Immobilie aber nicht zum Effizienzhaus machen. Dazu gehören zum Beispiel Dämmungen oder die Erneuerung der Heizungsanlage. Gefördert werden Einzelmaßnahmen über einen Zuschuss des zuständigen Bundesamtes (BAFA). Die Höhe des Investitionszuschusses hängt von der konkreten Maßnahme ab. Besonders hoch fällt er aus, wenn Sie eine Öl- oder Gasheizung durch eine Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien ersetzen.

Grundsätzlich gilt: Eine Förderung ist dann möglich, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Wichtig: Reihenfolge einhalten!

Bei der Beantragung der Förderung gilt die strenge Vorgabe: Erst stellen Sie den Förderantrag, dann beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben. Unter dem Vorhabensbeginn wird dann der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags oder eines Kaufvertrags verstanden. Eine rückwirkende Beantragung von Fördergeldern für bereits begonnene Projekte ist nicht möglich! Eine Ausnahme ist unter bestimmten Bedingungen für Förderkredite möglich: Sie führen vor der Vertragsunterzeichnung ein Finanzierungsgespräch mit Ihrer Bank und bestätigen auf einem dafür vorgesehenen Formular Ihre Absicht, einen Förderkredit in Anspruch zu nehmen. In dem Fall können Sie einen Liefer- und Leistungsvertrags abschließen, bevor Sie den Kredit bei der KfW beantragen. Die Baumaßnahmen vor Ort dürfen allerdings keinesfalls vor dem Kreditantrag beginnen.

Bestmögliche Förderung für Kundenvorhaben

Privat- und Firmenkunden sollten frühzeitig auf die individuelle Beratung durch ihre VR Bank Westküste eG setzen. So können Sie die bestmögliche Förderung für Ihr Vorhaben herausholen und erhalten kompetente Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel.

Energieeffizientes Sanieren: Fenstertausch
Energieeffizientes Sanieren: Fenstertausch

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) Förder-satz iSFP- Bonus Heizungs-Tausch- Bonus Wärme-pumpen-Bonus* max. Förder-satz Fach-planung
Gebäudehülle Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz 15% 5%     20% 50%
Anlagetechnik (außer Heizung) Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Kältetechnik zur Raumkühlung und Einbau energie­effizienter Innenbeleuchtungssysteme 15% 5%     20%
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) Solarkollektoranlagen 25%   10%   35%
Biomasseheizungen 10%   10%   20%  
Wärmepumpen 25%   10% 5%* 40%
Brennstoffzellenheizungen 25%   10%   35%
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien 25%   10%   35%
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (ohne Biomasse) 30%       30%
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (mit max. 25% Biomasse für Spitzenlast) 25%       25%
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (mit max. 75% Biomasse) 20%       20%
Anschluss an ein Gebäudenetz 25%   10%   35%
Anschluss an ein Wärmenetz 30%   10%   40%
             
Heizungsoptimierung Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden 15% 5%     20%

* Der Wärmepumpen-Bonus beträgt maximal 5%, auch wenn gleichzeitig die Anforderungen an die Wärmequelle und an das Kältemittel erfüllt werden.

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_em_foerderuebersicht.pdf   Stand: 1. Januar 2023