Ingenieurbüro Frank Czernitzki: Die Aufgaben eines Energieberaters

Wenn Neubauten entstehen, alte Bausubstanz saniert wird oder die Effizienz der hauseigenen Versorgungstechnik aufgebessert werden soll, geht es praktisch nicht mehr ohne Energieberater. Die Nachfrage nach dieser Dienstleistung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und wurde nochmals durch neue Gesetzte und aktualisierte Förderrichtlinien forciert. „Durch sich ständig ändernde Anforderungen und Vorgaben, gibt es jedoch viele Fehlinformationen und Verunsicherung unter den Bauherren“, weiß Daniel Rohweder, einer von insgesamt drei Energieberatern im Husumer Ingenieurbüro von Frank Czernitzki.

Egal ob Neubau oder Sanierung – eine Grundaussage ist inzwischen unumstößlich: Ohne den Einsatz eines Energieberaters wird es meistens keine Förderung geben. Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wie auch die Förderbank „KfW“ schütten ihre Fördermittel nur aus, wenn Förderrichtlinien und Antragsmodalitäten haargenau beachtet werden. Und dafür bedarf es in den meisten Fällen die Dienstleistungen eines anerkannten Energieberaters.

Ein paar grundsätzliche Dinge muss ein Häuslebauer wissen, wenn er einen finanziellen Zuschuss für seinen Neubau abschöpfen möchte: Dass Öl und Gas als Wärmequellen nicht mehr akzeptiert werden, dürfte niemanden überraschen. Aber auch Biomasse – sofern sie nicht in ein Fernwärme-Konzept integriert ist – wird nicht toleriert. „Für Kamine und Holzöfen gibt es keinen Spielraum, auch nicht, wenn diese zur Deckung der Heizlast nicht erforderlich sind und nicht in der Bilanzierung des Gebäudes abgebildet werden, sondern aus anderen Gründen - wie etwa zum Komfort - installiert werden“, erklärt Daniel Rohweder. „Auf vorbereitende Maßnahmen wie zum Beispiel den Einbau eines Schornsteins sollte bei einem klimafreundlichen Neubau generell verzichtet werden.“ Wer einen geförderten klimafreundlichen Neubau anstrebt, kommt oftmals um ein Paket aus Lüftungsanlage, Wärmepumpe, Stromspeicher und Photovoltaik nicht herum.

Ein zentraler Begriff für die Neubauförderung ist aktuell die Öko-Bilanz (LCA). Dazu muss nach den Vorschriften des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ das Gebäude bilanziert werden. Betrachtet werden dabei nahezu alle Baustoffe und Komponenten der Anlagentechnik, die im Gebäude verbaut werden. Diverse Baustoffe sind dazu mit Nutzungsdauern nach Vorgaben des Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen (BNB)“ zu berücksichtigen, was sich vor allem auf Bodenbeläge oder Beschichtungen auswirkt. Austauschzyklen der Anlagentechnik sind dabei ebenfalls vorgegeben. Das QNG schreibt zusätzlich Pauschal- und Sockelbeträge vor, wodurch die Grenzwerte von 24,00 kg CO2 und 96,00 kWh Primärenergie nicht erneuerbar, teilweise schwer zu erreichen sind. Werden diese Grenzwerte und zusätzlich die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 eingehalten, können Fördermittel für den Neubau beantragt werden. Diese belaufen sich aktuell auf einen Kredit von 100.000,00€ je Wohneinheit.

Beabsichtigt der Bauherr dann zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung des QNG Plus oder QNG Premium Standards über eine zugelassene Zertifizierungsstelle, können sogar Fördermittel bis zu 150.000,00€ je Wohneinheit beantragt werden. Hierzu müssen dann jedoch zusätzlich die Kriterien-Steckbriefe der gewählten Zertifizierungsstelle eingehalten werden.

Einflussfaktoren sind dabei unter anderem die Schadstofffreiheit von Bauprodukten, Barrierefreiheit, Schallschutz, Bandschutz usw. Auch der Ablauf von der Planung bis zur Fertigstellung und die Ökonomie werden dabei mit bewertet, um das gesamte Projekt möglichst nachhaltig zu gestalten. Ein Beratungsgespräch bei einem eingetragenen Auditor ist dabei eine Mindestanforderung.

 

Um den Erfolg eines Projekts gewährleisten zu können, ist der Austausch und die Kommunikation der Projektbeteiligten sehr wichtig.

Das Ingenieurbüro von Frank Czernitzki ist als Auditor und Berater für zwei Zertifizierungsstellen tätig und arbeitet dafür die jeweiligen Kriterien ab, die allesamt erfüllt werden müssen, „Zumeist sind das gesetzliche Mindestanforderungen, die vorher schon galten, nun aber nachgewiesen werden müssen“, erklärt Daniel Rohweder. So brauche der Bauherr zum Beispiel schriftliche Bescheinigungen, dass bestimmte Schadstoffe nicht in den Bauelementen enthalten sind.

Gesamtersparnis 51.357 €

davon aus Tilgungszuschuss: 22.000 € | aus Zinsen: 29.357 €

  KfW-Kredit Kredit der Hausbank
Sollzins p.a. 1,02 % 4,20 %
Effektiver Jahreszins 1,02 % -
2 tilgungsfreie Jahre
monatliche Annuität nach tilgungsfreier Zeit 506,96 € 641,14 €
Tilgungszuschuss 22.000 € 0 €
Anfänglicher Tilgungssatz 6,33 % 3,20 %
Verwendete Zinsbindung 10 Jahre 10 Jahre
Beispielrechnung für die Modernisierung eines Einfamilienhauses mit energetischer Sanierung, Maßnahme Effizienzhaus 55, EE-Klasse erreicht, mit individuellem Sanierungsfahrplan. Betrag für Sanierung 100.000 €, Betrag für Baubegleitung 4.000 €, Laufzeit Kredit 20 Jahre. Angenommener Sollzins der Hausbank 4,2 %. Dieses Berechnungsbeispiel ist unverbindlich und freibleibend. Es handelt sich hier um ein repräsentatives Beispiel unseres Modernisierungsdarlehens ohne Grundbucheintrag. Stand: 09.06.2023

Unter dem Strich sammeln sich für eine qualifizierte Energieberatung nicht unerhebliche Kosten an. Für eine Neubauförderung ohne Nachhaltigkeitszertifizierung kommen je nach Gebäude und Leistungsumfang schnell 5000 – 8000€ zusammen. Für die Nachhaltigkeitszertifizierung und das dafür erforderliche Audit fallen teilweise nochmal dieselben Kosten an. Eine projektbezogene Preisanfrage ist dabei jedoch meist unumgänglich.

Steigerung des Verkehrswertes einer Immobilie

Ebenfalls interessant: Durch eine Nachhaltigkeitszertifizierung wird eine Art Siegel ausgestellt, welches den Verkehrswert einer Immobilie steigert.

Bei einem Altbau – das ist im Prinzip jedes Gebäude mit einem Alter von mindestens fünf Jahren – gibt es verschiedene Arten der Förderung. So werden zum einen einzelne Sanierungsmaßnahmen (die sogenannten Einzelmaßnahmen) gefördert. Dazu zählen - allgemein gesagt - die Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik.

Für die jeweiligen Maßnahmen müssen dann die Mindestanforderungen der Richtlinien eingehalten werden. Hierfür muss in den meisten Fällen ein Energieberater zur Unterstützung herangezogen werden. Wichtig ist, dass dies vor der Beauftragung der Unternehmen und vor dem Beginn der Arbeiten geschieht. Sollten mehrere größere Einzelmaßnahmen geplant sein, empfiehlt es sich unter Umständen diese über mehrere Jahre aufzuteilen, da die Förderung aktuell je Kalenderjahr beantragt werden kann.

Zum anderen werden Sanierungen zum Effizienzhaus gefördert. Dabei gibt es verschiedene Förderstufen, die je nach erreichtem Standard mit einem beachtlichen Zuschuss und einem Kredit gefördert werden. Eine Sanierung zum Effizienzhaus formiert sich jedoch schnell zu einer Kernsanierung, da meistens auch die Fußböden des Erdgeschosses gedämmt werden müssen. Bei Kellern dürfen dabei auch die Kellerzugänge nicht vernachlässigt oder übermessen werden. Dadurch sind oftmals die Möglichkeiten einer Effizienzhaussanierung stark begrenzt.

Große Bedeutung bei Sanierungsmaßnahmen haben allgemein die Wärmebrücken und die Luftdichtheit, welche oftmals eine große Herausforderung für die Fachunternehmen darstellen.

Wenn diese Punkte nicht sorgfältig geplant und ausgeführt werden, besteht ein hohes Risiko von Schimmelbildung und Schäden am Gebäude.

 

Text: Daniel Rohweder, staatl. geprüfter Hochbautechniker, Gebäudeenergieberater

Ingenieurbüro Frank Czernitzki, Ingenieurbüro für Tragwerksplanung und Bauphysik

Osterhusumer Straße 44b, 25813 Husum
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Ingenieurbüro Frank Czernitzki: Die Aufgaben eines Energieberaters
Unser Resortleiter Firmenkunden Nordfriesland Ocke Rickertsen mit Daniel Rohweder und Frank Czernitzki vom Ingenieurbüro Czernitzki