Wenn Neubauten entstehen, alte Bausubstanz saniert wird oder die Effizienz der hauseigenen Versorgungstechnik aufgebessert werden soll, geht es praktisch nicht mehr ohne Energieberater. Die Nachfrage nach dieser Dienstleistung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und wurde nochmals durch neue Gesetzte und aktualisierte Förderrichtlinien forciert. „Durch sich ständig ändernde Anforderungen und Vorgaben, gibt es jedoch viele Fehlinformationen und Verunsicherung unter den Bauherren“, weiß Daniel Rohweder, einer von insgesamt drei Energieberatern im Husumer Ingenieurbüro von Frank Czernitzki.
Egal ob Neubau oder Sanierung – eine Grundaussage ist inzwischen unumstößlich: Ohne den Einsatz eines Energieberaters wird es meistens keine Förderung geben. Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wie auch die Förderbank „KfW“ schütten ihre Fördermittel nur aus, wenn Förderrichtlinien und Antragsmodalitäten haargenau beachtet werden. Und dafür bedarf es in den meisten Fällen die Dienstleistungen eines anerkannten Energieberaters.
Ein paar grundsätzliche Dinge muss ein Häuslebauer wissen, wenn er einen finanziellen Zuschuss für seinen Neubau abschöpfen möchte: Dass Öl und Gas als Wärmequellen nicht mehr akzeptiert werden, dürfte niemanden überraschen. Aber auch Biomasse – sofern sie nicht in ein Fernwärme-Konzept integriert ist – wird nicht toleriert. „Für Kamine und Holzöfen gibt es keinen Spielraum, auch nicht, wenn diese zur Deckung der Heizlast nicht erforderlich sind und nicht in der Bilanzierung des Gebäudes abgebildet werden, sondern aus anderen Gründen - wie etwa zum Komfort - installiert werden“, erklärt Daniel Rohweder. „Auf vorbereitende Maßnahmen wie zum Beispiel den Einbau eines Schornsteins sollte bei einem klimafreundlichen Neubau generell verzichtet werden.“ Wer einen geförderten klimafreundlichen Neubau anstrebt, kommt oftmals um ein Paket aus Lüftungsanlage, Wärmepumpe, Stromspeicher und Photovoltaik nicht herum.
Ein zentraler Begriff für die Neubauförderung ist aktuell die Öko-Bilanz (LCA). Dazu muss nach den Vorschriften des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ das Gebäude bilanziert werden. Betrachtet werden dabei nahezu alle Baustoffe und Komponenten der Anlagentechnik, die im Gebäude verbaut werden. Diverse Baustoffe sind dazu mit Nutzungsdauern nach Vorgaben des Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen (BNB)“ zu berücksichtigen, was sich vor allem auf Bodenbeläge oder Beschichtungen auswirkt. Austauschzyklen der Anlagentechnik sind dabei ebenfalls vorgegeben. Das QNG schreibt zusätzlich Pauschal- und Sockelbeträge vor, wodurch die Grenzwerte von 24,00 kg CO2 und 96,00 kWh Primärenergie nicht erneuerbar, teilweise schwer zu erreichen sind. Werden diese Grenzwerte und zusätzlich die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 eingehalten, können Fördermittel für den Neubau beantragt werden. Diese belaufen sich aktuell auf einen Kredit von 100.000,00€ je Wohneinheit.
Beabsichtigt der Bauherr dann zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung des QNG Plus oder QNG Premium Standards über eine zugelassene Zertifizierungsstelle, können sogar Fördermittel bis zu 150.000,00€ je Wohneinheit beantragt werden. Hierzu müssen dann jedoch zusätzlich die Kriterien-Steckbriefe der gewählten Zertifizierungsstelle eingehalten werden.
Einflussfaktoren sind dabei unter anderem die Schadstofffreiheit von Bauprodukten, Barrierefreiheit, Schallschutz, Bandschutz usw. Auch der Ablauf von der Planung bis zur Fertigstellung und die Ökonomie werden dabei mit bewertet, um das gesamte Projekt möglichst nachhaltig zu gestalten. Ein Beratungsgespräch bei einem eingetragenen Auditor ist dabei eine Mindestanforderung.
Um den Erfolg eines Projekts gewährleisten zu können, ist der Austausch und die Kommunikation der Projektbeteiligten sehr wichtig.
Das Ingenieurbüro von Frank Czernitzki ist als Auditor und Berater für zwei Zertifizierungsstellen tätig und arbeitet dafür die jeweiligen Kriterien ab, die allesamt erfüllt werden müssen, „Zumeist sind das gesetzliche Mindestanforderungen, die vorher schon galten, nun aber nachgewiesen werden müssen“, erklärt Daniel Rohweder. So brauche der Bauherr zum Beispiel schriftliche Bescheinigungen, dass bestimmte Schadstoffe nicht in den Bauelementen enthalten sind.