Vereinbarung zur Nachhaltigkeit

zwischen der VR Bank Westküste eG und ihren
Lieferanten und Dienstleistern

zwischen
Geschäftspartner
Straße
PLZ Ort
– im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt –

und
VR Bank Westküste eG
Norderstraße 18-20
25813 Husum
– im Folgenden „VR Bank Westküste eG“ genannt –

§ 1 Nachhaltigkeitsbekenntnis
der VR Bank Westküste eG

Für die VR Bank Westküste eG nimmt Nachhaltigkeit eine zunehmend wichtige Rolle ein. Nachhaltigkeit bedeutet für uns die gleichberechtigte Anerkennung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte und spiegelt sich demnach auch in unserer Entscheidungsfindung wider. Wirtschaftlicher Erfolg hat da-her immer im Einklang mit Umwelt und Gesellschaft zu stehen.

Wir verstehen unseren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung als Teil unserer genossenschaftlichen Idee, die sich sowohl nach innen als auch nach außen durch verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auszeichnet. Ethische Werte und ein starkes Umweltbewusstsein sind daher unabdingbare Bestandteile unserer Beziehungen gegenüber unseren Kunden, unseren Mitarbeitern, unseren Liefe-ranten sowie unserer Umwelt. Wir tragen dafür Sorge, dass die Menschen auch zukünftig in einer le-benswerten Region zuhause sind.

Dafür stehen wir:

  • Wir handeln verantwortungsvoll, ressourcenschonend und langfristig in unserer Region.
  • Wir fördern unsere Mitglieder und unsere Region.
  •  Wir pflegen mit unseren Vertragspartnern einen partnerschaftlichen Umgang.
  • Wir achten geltendes Recht.
  • Wir handeln gemäß den Prinzipien des UN Global Compact sowie den ILO Kernarbeitsnormen:
  • Wir achten und unterstützen den Schutz der Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
  • Wir wahren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.
  • Wir treten für die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Kinderarbeit ein.
  • Wir setzen uns für die Beseitigung von Diskriminierung jeglicher Art bei Anstellung und Erwerbstätigkeit ein.
  • Wir treten gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Bestechung und Erpressung, ein.
  • Wir folgen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip.
  • Wir fördern die Entwicklung eines größeren Umweltbewusstseins.
  • Wir unterstützen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.

§ 2 Gegenstand der Vereinbarung

  1. Nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln ist für die VR Bank Westküste eG ein zentrales Unternehmensziel. Wir sind uns unserer sozialen, ökonomischen und ökologischen Verant-wortung bewusst und möchten darüber hinaus eine einwandfreie Lieferkette für unsere Kunden si-cherstellen.
  2. Unter anderem die Ziele der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens bilden den Rah-men für eine nachhaltige Beschaffungsstrategie. Zur Verankerung dieser Nachhaltigkeitskriterien in den Geschäftsprozessen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg wird die vorliegende Verein-barung abgeschlossen.
  3. Im Folgenden präzisiert die VR Bank Westküste eG die Erwartungen an alle Auftragnehmer. Die Erwartungen orientieren sich u. a. an

a. den Prinzipien des UN Global Compact (https://www.globalcompact.de/) aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung,

b. der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“ (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ sowie

c. den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnor-men) (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm).

§ 3 Nachhaltigkeitserklärung

  1. VR Bank Westküste eG bekennt sich zu ihrer wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftli-chen Verantwortung. Vor diesem Hintergrund werden bei der Bewertung des Angebotes und bei der zukünftigen Abwicklung jederzeit die Prinzipien der Nachhaltigkeit einbezogen.
  2. Die im Folgenden aufgeführten Erwartungen stellen Mindestanforderungen in diesem Zusam-menhang dar und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die VR Bank Westküste eG er-wartet, dass der Auftragnehmer die jeweils geltenden Gesetze und Regelungen sowie internationalen Standards wahrt und achtet.
  3. Die VR Bank Westküste eG strebt eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit ihren Auftragnehmern an und übernimmt Verantwortung gegenüber den Geschäftspartnern, der Um-welt und der Gesellschaft. Die VR Bank Westküste eG erwartet von ihren Geschäftspartnern daher einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb.

a) Umweltschutz

  • a. Der Auftragnehmer sorgt für einen ausreichenden Umweltschutz. Hierbei erfüllt er mindestens die lokalen bzw. nationalen rechtlichen Anforderungen und sorgt für eine Minimierung der Um-weltbelastungen.
  • b. Die VR Bank Westküste eG begrüßt es, wenn der Auftragnehmer bereits ein systematisches und organisatorisch verankertes Umweltmanagement betreibt bzw. dieses nachweislich auf-baut.

c) Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindes-tens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Auftragnehmer sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeits-normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforde-rungen formulieren oder diese fehlen.

b) Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte sowie Nicht-Diskriminierung

  • a. Der Auftragnehmer erkennt die Menschenrechte an und hält sie ein. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) (https://www.un.org/Depts/german/men-schenrechte/aemr.pdf) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie die Europäi-sche Menschenrechtskonvention (EMRK)
    (https://www.echr.coe.int/documents/convention_deu.pdf).
  • b. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers haben ein Mindestalter gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138 (https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---normes/documents/normativeinstru-ment/wcms_c138_de.htm). Das Mindestalter darf weder unter dem Alter, in dem die Schul-pflicht endet, noch unter 15 Jahren liegen. Zwangsarbeit einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Häftlingsarbeit praktiziert, toleriert oder unterstützt der Auftragnehmer nicht. Strengere lokale rechtliche Maßstäbe sind vorrangig zu beachten.
  • c. Der Auftragnehmer schließt jede Form der Diskriminierung (z. B. aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) mindestens entsprechend den Benachteiligungs-verboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Alle Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter sind vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen.

c) Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindes-tens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Auftragnehmer sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeits-normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforde-rungen formulieren oder diese fehlen.

d) Gewährleistung fairer Entlohnung und fairer Arbeitsbedingungen

  • a. Der Auftragnehmer zahlt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Er hält gesetzliche Mindestlöhne ein. Der Auftragnehmer gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er hält nationale Gesetze und Verordnungen über Arbeitszeiten und Arbeitssicher-heit sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein.
  • b. Der Auftragnehmer gesteht seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.

e) Anti-Korruption und Anti-Bestechung

Der Auftragnehmer akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.

f) Verantwortung in der Lieferkette

  • a. Gültige nationale sowie internationale Gesetze und Verordnungen sind über die gesamte Lie-ferkette hinweg einzuhalten.
  • b. Alle durch den Auftragnehmer gelieferten Produkte und Verpackungen müssen den Richtli-nien der Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH Verordnung vom Juni 2007; Umsetzung in nationales Recht gemäß REACH Anpassungsgesetz vom 1. Juni 2008) entsprechen; unabhängig davon, ob ein Stoff in der Liste der umweltbezogenen Stoffe als beschränkt oder verboten geführt wird.
  • c. Alle zum Zwecke des Produktschutzes, der Lagerung oder des Transportes von Gütern durch den Auftragnehmer verwendeten Verpackungen müssen recyclingfähig sein oder einem der gängigen Tauschsysteme angehören.
  • d. Bei dem Transport von Waren ist bei der Wahl des Transportmittels darauf zu achten, dass die Umweltbelastung so gering wie möglich gehalten wird. Dabei ist bei internationalen Pro-dukten der Transport per Schiffstransfer dem der Luftfracht und im kontinentalen Bereich der Bahntransport dem der Verbringung mit dem LKW Vorrang zu geben.
  • e. Die VR Bank Westküste eG begrüßt den Einsatz erneuerbarer Energien im Zuge des Wert-schöpfungsprozesses.
  • f. Die Zusammenarbeit mit Herstellern und Händlern, die nachweisbar nach einem der bran-chenüblichen Prüfsiegel (EMAS, ISO 14001 etc.) zertifiziert oder nach einem der anerkannten Umweltsiegel auditiert sind, wird durch die VR Bank Westküste eG präferiert.

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